Ab dem 30. November trat die Winterreifen-Pflicht in Kraft und wurde mit einem entsprechenden Paragrafen in der Straßenverkehrsordnung festgehalten. Bei Glätte durch Schnee, Reif oder Eis sind künftig nur noch M+S Reifen in Deutschland vorgeschrieben, was so viel bedeutet wie Matsch und Schnee Reifen.
Hintergrund der deutschlandweiten Einführung der Winterreifen-Pflicht ist die Sicherheit auf den Straßen gewesen. Bisher mussten die Autofahrer selbst über ihre Bereifung entscheiden und diese den Witterungsverhältnissen anpassen. Ein Gericht hat die Aussage als zu schwammig angesehen und demnach die Diskussion über eine generelle Pflicht losgetreten. In vielen europäischen Ländern gibt es eine solche Pflicht bereits, die sich sogar noch auf Schneeketten ausweiten kann. In Deutschland ist sie allein auf die Bereifung beschränkt und gilt nicht für einen bestimmten Zeitraum, sondern hängt allein von den Witterungsverhältnissen ab. Das Gesetz gilt ab sofort nicht nur für Autofahrer, sondern auch für LKW-, Bus- und Motorradfahrer. Die Polizei kann das Umsetzen der neuen Reifenpflicht schnell kontrollieren. Bei Zuwiderhandlungen oder Gefahren für den Straßenverkehr können Bußgelder zwischen 40 und 80 Euro fällig werden. Außerdem gibt es bei Behinderung von anderen Fahrern einen Punkt in Flensburg. Für geparkte Autos gilt dieses Gesetz jedoch nicht.
Der Gesetzgeber schreibt generell für Winterreifen eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern vor. Aus Sicherheitsgründen sollten es sogar vier Millimeter sein. Kommt es bei der falschen Bereifung zu einem Unfall, kann zusätzlich die Kaskoversicherung teilweise oder gänzlich auf die Zahlung verzichten, wenn dies der alleinige Grund für den Unfall war. Erlaubt sind ebenso Ganzjahresreifen, die sich jedoch durch ihre veränderte Gummizusammensetzung anders abnutzen, als M+S Reifen. Diese halten im Schnitt fünf bis sechs Jahre.