Sachmängel sind bei einem gebrauchten Jahreswagen nichts Besonders. Diese kommen häufig vor. Doch weist das Auto so gravierende Mängel auf, sodass es zum Fahren nicht mehr geeignet ist, stellt sich vielen die Frage, ob man es so ohne weiteren wieder zurückgeben kann.
Es muss erst einmal geklärt sein, woher das Auto stammt. Kommt es direkt von einem entsprechenden Auto-Händler, so hat jeder Kunde eine Gebrauchtwagengarantie. Geht zum Beispiel das Getriebe kaputt, wird dieses durch ein Neues vom Händler ersetzt. In der Zeit der anstehenden Reparaturen muss der Händler im Normalfall einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen. Allerdings sollte man auch als Kunde bedenken, dass die Garantie nur ein Jahr anhält. Sind diverse Teile ersetzt worden, so sind sie auch Eigentum des Verkäufers. Diese dürfen dann bei der Abgabe nach der befristeten Zeit nicht ausgebaut und beschlagnahmt werden. Sind die Sachmängel auf eigenem Verschulden hin entstanden, muss auch der Kunde selbst für diese aufkommen. Sehr ratsam ist es, noch vor dem Kauf des Jahreswagens zusammen mit dem Verkäufer eventuell vorhandene Mängel durchzugehen oder das Auto noch in der Werkstatt prüfen zu lassen. Somit kann man weitere Schäden vermeiden und die Fahrt sicher angehen lassen.