Viele Menschen stellten sich in der letzten Zeit immer häufiger die Frage, ob denn ein Jahreswagen nun auch schon älter als ein Jahr sein kann. Dieser Frage ist man auf den Grund gegangen und hat festgestellt, dass ein Jahreswagen nicht älter als 12 Monate sein darf.
Dies hat vor einigen Jahren der Bundesgerichtshof entschieden. Zwischen der Erstzulassung beziehungsweise der Herstellung dürfen nicht mehr als 12 Monate vergangen sein, sonst ist dies kein Jahreswagen mehr. Darüber muss sich auch jeder Käufer im Klaren sein. Danach werden die Jahreswagen als normale Gebrauchtfahrzeuge verkauft. Bei diesen Angeboten kann jeder sehr gut sparen. Sie sind in ihrem Anschaffungspreis günstig, da sie bereits schon einen Besitzer hatten und zudem ist auch das Zubehör sehr günstig ist. Meist kann man sich hier von seinem Händler beraten lassen, welches Auto denn empfehlenswert ist. Man kann die verschiedensten Autos ausprobieren.
Jahreswagen haben gute Werte im Preis-Leistungs-Verhältnis. Fahrzeuge verlieren vor allem im ersten Jahr an Wert. Ein Jahreswagen hat annähernd die Vorzüge eines Neuwagens, wegen meist nur einem Vorbesitzer und einer geringen Laufleitung. Im Preis ist er dann natürlich dem Neuwagen überlegen.